Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sonepar Österreich GmbH; GFI Gesellschaft für Installationstechnik GmbH - BWB/Z-3818 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sonepar Österreich GmbH; GFI Gesellschaft für Installationstechnik GmbH

BWB/Z-3818

13.02.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sonepar Österreich GmbH beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile der GFI Gesellschaft für Installationstechnik GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich B2B-Vertrieb/Großhandel von elektronischen Produkten​.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.03.2018 weggefallen.

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