Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

STRABAG Real Estate GmbH; Erste Group lmmorent GmbH - BWB/Z-3813 | Bundeswettbewerbsbehörde

STRABAG Real Estate GmbH; Erste Group lmmorent GmbH

BWB/Z-3813

09.02.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

STRABAG Real Estate GmbH beabsichtigt einen indirekten Erwerb von jeweils 51% der Anteile an der SILO II LBG 57 - 59 Liegenschaftsverwertung GmbH & Co KG und SILO DREI next LBG 57 Liegenschaftsverwertung GmbH & Co KG, indirekt von der Erste Group lmmorent GmbH.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.03.2018 weggefallen.

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