Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bain Capital Investors, LLC; Bugaboo Holding B.V.; Royalty Bugaboo GmbH - BWB/Z-3812 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bain Capital Investors, LLC; Bugaboo Holding B.V.; Royalty Bugaboo GmbH

BWB/Z-3812

07.02.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Von Bain Capital Investors, LLC (Vereinigte Staaten) verwaltete Fonds beabsichtigen, indirekt eine Mehrheit der Anteile an und alleinige Kontrolle über Bugaboo Holding B.V. (Niederlande) und Royalty Bugaboo GmbH (Schweiz) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Design, die Herstellung und den Verkauf von Kinderwägen und Gepäcksystemen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.03.2018 weggefallen.

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