Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Europapier International AG; Carl Bernh. Hoffmann Gesellschaft m.b.H.
BWB/Z-3810
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Europapier International AG, 2371 Hinterbrühl, beabsichtigt den Erwerb von rund 64,5% der Anteile an der Carl Bernh. Hoffmann Gesellschaft m.b.H., 5225 Jeging. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Großhandel mit Verpackungsmaterialien.
G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.03.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.03.2018 weggefallen.