Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Europapier International AG; Carl Bernh. Hoffmann Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-3810 | Bundeswettbewerbsbehörde

Europapier International AG; Carl Bernh. Hoffmann Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-3810

05.02.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Europapier International AG, 2371 Hinterbrühl, beabsichtigt den Erwerb von rund 64,5% der Anteile an der Carl Bernh. Hoffmann Gesellschaft m.b.H., 5225 Jeging. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Großhandel mit Verpackungsmaterialien. 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.03.2018 weggefallen.

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