Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Motorola Solutions Inc.; Avigilon Corporation - BWB/Z-3809 | Bundeswettbewerbsbehörde

Motorola Solutions Inc.; Avigilon Corporation

BWB/Z-3809

02.02.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Motorola Solutions Inc. (USA) beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile und somit der alleinigen Kontrolle an Avigilon Corporation (Kanada). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld Sicherheits- und Überwachungsinfrastruktur.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.03.2018 weggefallen.

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