Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Télévision Française 1 SA; Aufeminin SA - BWB/Z-3808 | Bundeswettbewerbsbehörde

Télévision Française 1 SA; Aufeminin SA

BWB/Z-3808

31.01.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 78,43% der Anteile an und der alleinigen Kontrolle über Aufeminin SA, 8, rue Saint-Fiacre, 75002 Paris, Frankreich durch Télévision Française 1 SA, 1 Quai du Point du Jour, 92656 Boulogne Cedex, Frankreich. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich digitale Medien.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.03.2018 weggefallen.

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