Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

lnfopro Digital International B.V.; Docu Group (Lux 1) S.à r.I. - BWB/Z-3805 | Bundeswettbewerbsbehörde

lnfopro Digital International B.V.; Docu Group (Lux 1) S.à r.I.

BWB/Z-3805

30.01.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

lnfopro Digital International B.V., Niederlande, beabsichtigt, indirekt 100% der Anteile an und dadurch alleinige Kontrolle über Docu Group (Lux 1) S.à r.I., Luxemburg, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereitstellung von Marktinformationen und -daten für Marktteilnehmer im Baubereich mittels verschiedener Plattformen und Printmedien.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.02.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.02.2018 weggefallen.

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