Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Otto International GmbH; Scan-Thor Group, A/S - BWB/Z-3802 | Bundeswettbewerbsbehörde

Otto International GmbH; Scan-Thor Group, A/S

BWB/Z-3802

26.01.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Gründung eines gemeinsamen Beschaffungsunternehmens durch Otto International GmbH (Hamburg, Deutschland) und Scan-Thor Group, A/S (Herning, Dänemark). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Beschaffungsmarkt für Non-Food-Produkte für den Einzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.02.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.02.2018 weggefallen.

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