Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Fin. Fer. S.p.A.; ORI Martin S.p.A.
BWB/Z-3801
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Fin. Fer. S.p.A. (Italien) beabsichtigt, mittelbar über ihre Tochtergesellschaft Ferriere Nord S.p.A. (Italien) annähernd sämtliche Vermögenswerte des Geschäftsbereichs für Bewehrungsstahl von ORI Martin S.p.A. (Italien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von Bewehrungsstahl.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.02.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.02.2018 weggefallen.