Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fin. Fer. S.p.A.; ORI Martin S.p.A. - BWB/Z-3801 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fin. Fer. S.p.A.; ORI Martin S.p.A.

BWB/Z-3801

24.01.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Fin. Fer. S.p.A. (Italien) beabsichtigt, mittelbar über ihre Tochtergesellschaft Ferriere Nord S.p.A. (Italien) annähernd sämtliche Vermögenswerte des Geschäftsbereichs für Bewehrungsstahl von ORI Martin S.p.A. (Italien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von Bewehrungsstahl.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.02.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.02.2018 weggefallen.

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