Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Plastech Beteiligungs GmbH; Kautex Holding GmbH - BWB/Z-3799 | Bundeswettbewerbsbehörde

Plastech Beteiligungs GmbH; Kautex Holding GmbH

BWB/Z-3799

24.01.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb von 74,95% der Anteile an der Kautex Holding GmbH mit Sitz in Bonn, Deutschland, und damit der alleinigen Kontrolle an dieser durch die Plastech Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Wien. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Extrusionsblasformmaschinen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.02.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.02.2018 weggefallen.

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