Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Vonovia SE; BUWOG AG - BWB/Z-3795 | Bundeswettbewerbsbehörde

Vonovia SE; BUWOG AG

BWB/Z-3795

17.01.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Vonovia SE (Deutschland) beabsichtigt, im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots alle Aktien der und damit alleinige Kontrolle über die BUWOG AG (Österreich) zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.02.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.02.2018 weggefallen.

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