Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DCC Energy LPG Holdings Ltd; TEGA-Technische Gase und Gasetechnik GmbH - BWB/Z-3794 | Bundeswettbewerbsbehörde

DCC Energy LPG Holdings Ltd; TEGA-Technische Gase und Gasetechnik GmbH

BWB/Z-3794

17.01.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​DCC Energy LPG Holdings Ltd (Irland) beabsichtigt, alle Anteile an der und damit die alleinige Kontrolle über die TEGA-Technische Gase und Gasetechnik GmbH (Deutschland) von der Linde Aktiengesellschaft (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Industriegase.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.02.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.02.2018 weggefallen.

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