Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Boardriders lnc; Quiksilver Australia Pty Ltd; Poseidon Acquisition Company Pty Ltd.; Billabong International Limited - BWB/Z-3790 | Bundeswettbewerbsbehörde

Boardriders lnc; Quiksilver Australia Pty Ltd; Poseidon Acquisition Company Pty Ltd.; Billabong International Limited

BWB/Z-3790

15.01.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Boardriders lnc (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, indirekt durch Quiksilver Australia Pty Ltd und Poseidon Acquisition Company Pty Ltd., das gesamte ausgegebene Aktienkapital von und damit alleinige Kontrolle über Billabong International Limited (Australien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Bekleidung und Accessoires für einen aktiven Lebensstil.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.02.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.02.2018 weggefallen.

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