Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Stalprodukt Spόłka Akcyjna; GO Steel Frýdek Místek a.s. - BWB/Z-3789 | Bundeswettbewerbsbehörde

Stalprodukt Spόłka Akcyjna; GO Steel Frýdek Místek a.s.

BWB/Z-3789

15.01.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Stalprodukt Spόłka Akcyjna (Polen) beabsichtigt, direkt sämtliche Anteile an der GO Steel Frýdek Místek a.s. (Tschechien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld Herstellung von hochveredelten Stahlprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.02.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.02.2018 weggefallen.

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