Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ESSVP IV, L.P.; ESSVP IV (Structured) L.P.; Siljan Group AB; Silenos GmbH & Co. KG - BWB/Z-3788 | Bundeswettbewerbsbehörde

ESSVP IV, L.P.; ESSVP IV (Structured) L.P.; Siljan Group AB; Silenos GmbH & Co. KG

BWB/Z-3788

12.01.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb alleiniger Kontrolle über Siljan Group AB (Mora, Schweden) durch ESSVP IV, L.P., ESSVP IV (Structured) L.P. (beide mit Sitz in St. Peter Port, Guernsey GY1 3AR, Kanalinseln) und Silenos GmbH & Co. KG (Grünwald, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftszweig Holz und Holzprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.02.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.02.2018 weggefallen.

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