Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Warner Bros. Entertainment Inc.; Pottermore Inc.
BWB/Z-3786
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gründung eines digitalen Franchise-Joint Ventures, an dem Warner Bros. Entertainment Inc. mit Sitz in Wilmington, Delaware, USA und Pottermore Inc., 850 New Burton Road, Suite 201, Dover, Delaware, USA jeweils 50% der Anteile und gemeinsame Kontrolle halten werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftszweig Merchandise Licensing.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.02.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.02.2018 weggefallen.