Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KKR & Co. L.P.; Pillarstone Italy Holding S.p.A.; Manucor S.p.A. - BWB/Z-3785 | Bundeswettbewerbsbehörde

KKR & Co. L.P.; Pillarstone Italy Holding S.p.A.; Manucor S.p.A.

BWB/Z-3785

11.01.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KKR & Co. L.P. (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Manucor S.p.A. (Italien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich flexible Verpackungen und Etiketten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.02.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.02.2018 weggefallen.

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