Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Nestlé S.A.; Acquisition Glacier II lnc.
BWB/Z-3783
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Nestlé S.A. (Schweiz) beabsichtigt, 100% der Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über Acquisition Glacier II lnc. (Kanada), nebst deren unmittelbarer Tochtergesellschaft Atrium Innovations lnc. sowie Ihrer mittelbaren Tochtergesellschaften, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Vitaminen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.02.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.02.2018 weggefallen.