Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LYB Americas Finance Holdings B.V.; SUEZ Recycling & Recovery Netherlands B.V.; SUEZ Polymers B.V.; QCP Holdings B.V. - BWB/Z-3777 | Bundeswettbewerbsbehörde

LYB Americas Finance Holdings B.V.; SUEZ Recycling & Recovery Netherlands B.V.; SUEZ Polymers B.V.; QCP Holdings B.V.

BWB/Z-3777

05.01.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Transaktion besteht aus dem Erwerb von 50% der Anteile und gemeinsamer Kontrolle über QCP Holding B.V. (und ihre Tochtergesellschaften) durch LYB Americas Finance Holdings B.V. (Rotterdam, Niederlande). Die restlichen Anteile und gemeinsame Kontrolle werden von SUEZ Recycling & Recovery Netherlands B.V. durch ihre Tochter SUEZ Polymers B.V. gehalten. Die Transaktion betrifft die Herstellung und den Verkauf von High-Density Polyethylene und Polypropylene Plastikprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.02.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.02.2018 weggefallen.

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