Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PFH S.p.a.; Uni Gasket S.r.l. - BWB/Z-3775 | Bundeswettbewerbsbehörde

PFH S.p.a.; Uni Gasket S.r.l.

BWB/Z-3775

29.12.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PFH S.p.a. beabsichtigt, mittelbar 75% der Geschäftsanteile an der Uni Gasket S.r.l., Nr. 01804760161100 Handelsregister Bergamo, Via Lombardia 16, 24060 Villongo (BG), Italien, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach italienischem Recht, zu erwerben.
 
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion von
a)   PTFE- (thermoplastische) Metall- und Silikonschläuche und -rohrleitungen sowie PTFE-Bänder und
b)   Dichtungen und Dichtungsringe.
 

Betroffener Geschäftszweig: A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.01.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.01.2018 weggefallen.

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