Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
IMI plc; Bimba Manufacturing Company
BWB/Z-3773
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
IMI plc (Vereinigtes Königreich) plant den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile und der alleinigen Kontrolle an Bimba Manufacturing Company (USA). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Sektor für Entwicklung und Vertrieb von Antriebs- und Fluidtechniklösungen für industrielle Automationsanwendungen.
Betroffener Geschäftszweig: A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.01.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.01.2018 weggefallen.