Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SOCAR Energy Holdings AG; A1 Tankstellenbetrieb GmbH; "PRONTO - OIL" Mineralölhandels-Gesellschaft m.b.H.; Wash & Go GmbH - BWB/Z-3771 | Bundeswettbewerbsbehörde

SOCAR Energy Holdings AG; A1 Tankstellenbetrieb GmbH; "PRONTO - OIL" Mineralölhandels-Gesellschaft m.b.H.; Wash & Go GmbH

BWB/Z-3771

27.12.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SOCAR Energy Holdings AG (Zürich, Schweiz) beabsichtigt die Erlangung alleiniger Kontrolle über A1 Tankstellenbetrieb GmbH, "PRONTO - OIL" Mineralölhandels-Gesellschaft m.b.H. und Wash & Go GmbH (alle mit Sitz in Gössendorf, Österreich) sowie ausgewählter Betriebsliegenschaften dieser Gesellschaften durch indirekten Erwerb (i) von 100% des Stammkapitals von A1 Tankstellenbetrieb GmbH, "PRONTO-OIL" Mineralölhandels-Gesellschaft m.b.H. und Wash & Go GmbH und (ii) der Betriebsliegenschaften.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.01.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.01.2018 weggefallen.

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