Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
IHO Holding GmbH & Co. KG; ATESTEO GmbH
BWB/Z-3769
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
IHO Holding GmbH & Co. KG (Herzogenaurach, Deutschland) beabsichtigt, alleinige Kontrolle über ATESTEO GmbH (Alsdorf, Deutschland) zu erwerben. Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft Dienstleistungen im Bereich Kraftfahrzeugerprobung (Fahrzeugbau).
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2018 weggefallen.