Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Highlight Communications AG; Highlight Event and Entertainment AG; Studhalter Investment AG; Constantin Medien AG - BWB/Z-3768 | Bundeswettbewerbsbehörde

Highlight Communications AG; Highlight Event and Entertainment AG; Studhalter Investment AG; Constantin Medien AG

BWB/Z-3768

22.12.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung und gemeinsamer unmittelbarer bzw. mittelbarer Kontrolle über die Constantin Medien AG, München durch die Highlight Communications AG, Pratteln, Schweiz, die Highlight Event and Entertainment AG, Pratteln, Schweiz sowie die Studhalter Investment AG, Luzern.  Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftszweig Medienprodukte im Sportbereich.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2018 weggefallen.

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