Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Southern European Specialty Investment S.à.r.l.; CEME S.p.A. - BWB/Z-3767 | Bundeswettbewerbsbehörde

Southern European Specialty Investment S.à.r.l.; CEME S.p.A.

BWB/Z-3767

22.12.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Southern European Specialty Investment S.à.r.l. (Luxemburg) beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über CEME S.p.A. (Italien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Flüssigkeits- und Gasleitsysteme.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2018 weggefallen.

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