Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lapp Holding AG; SKS Automaatio Oy; SKS Connecto Oy; SKS Connecto Polska z.o.o. - BWB/Z-3766 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lapp Holding AG; SKS Automaatio Oy; SKS Connecto Oy; SKS Connecto Polska z.o.o.

BWB/Z-3766

22.12.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den Erwerb von jeweils 100% der Anteile an
 
• SKS Automaatio Oy, Finnland,
• SKS Connecto Oy, Finnland und
• SKS Connecto Polska z.o.o., Polen
 
durch Lapp Holding AG, Deutschland. Verkäuferin ist SKS Group Oy, Finnland.
 
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftszweig Kabel und Verbindungstechnologie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2018 weggefallen.

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