Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

China National Chemical Corporation; Drakkar Group S.A.; Nutriad Holding B.V. - BWB/Z-3765 | Bundeswettbewerbsbehörde

China National Chemical Corporation; Drakkar Group S.A.; Nutriad Holding B.V.

BWB/Z-3765

21.12.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Drakkar Group S.A. (Brüssel, Belgien) plant den Erwerb von 100% der Anteile an Nutriad Holding B.V. (Breda, Niederlande). Drakkar Group S.A. ist eine Tochtergesellschaft der China National Bluestar Group Co. Ltd (Peking, China), die unter alleiniger Kontrolle der China National Chemical Corporation (Peking, China) steht.  Die Transaktion betrifft Spezialfuttermittelzusätze.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.01.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.01.2018 weggefallen.

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