Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Pulse Electronics (Singapore) Pte. Ltd.; EGSTON Holding GmbH
BWB/Z-3764
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Pulse Electronics (Singapore) Pte. Ltd. (Singapur) beabsichtigt, alleinige Kontrolle über EGSTON Holding GmbH (Eggenburg, Österreich) und ihre Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung und Produktion von elektronischen und elektromechanischen Lösungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2018 weggefallen.