Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Rhenus SE & Co. KG; Rhenus Beteiligungs GmbH
BWB/Z-3763
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Rhenus SE & Co. KG, Deutschland, beabsichtigt, die bereits bestehende Beteiligung ihrer Konzerngesellschaft Rhenus Beteiligungen International GmbH, Deutschland, an der Rhenus Beteiligungs GmbH, Krems an der Donau (vormaliger Firmenwortlaut: Mierka Beteiligungs GmbH) von 51% auf 100% aufzustocken.
Betroffener Geschäftszweig: A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.01.2018 weggefallen.