Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rhenus SE & Co. KG; Rhenus Beteiligungs GmbH - BWB/Z-3763 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rhenus SE & Co. KG; Rhenus Beteiligungs GmbH

BWB/Z-3763

20.12.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Rhenus SE & Co. KG, Deutschland, beabsichtigt, die bereits bestehende Beteiligung ihrer Konzerngesellschaft Rhenus Beteiligungen International GmbH, Deutschland, an der Rhenus Beteiligungs GmbH, Krems an der Donau (vormaliger Firmenwortlaut: Mierka Beteiligungs GmbH) von 51% auf 100% aufzustocken.

Betroffener Geschäftszweig: A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.01.2018 weggefallen.

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