Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PRIMEPULSE SE; Endurance Capital AG; WITTE Stromberg GmbH; WITTE Automotive Gruppe - BWB/Z-3762 | Bundeswettbewerbsbehörde

PRIMEPULSE SE; Endurance Capital AG; WITTE Stromberg GmbH; WITTE Automotive Gruppe

BWB/Z-3762

19.12.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der WITTE Stromberg GmbH (Stromberg, Deutschland) und weiterer Assets der WITTE Automotive Gruppe (Deutschland) durch PRIMEPULSE SE und Endurance Capital AG (beide München, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftszweig Automotive.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.01.2018 weggefallen.

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