Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Red Bull GmbH; Beta Film GmbH
BWB/Z-3761
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen Red Bull GmbH (Österreich) und Beta Film GmbH (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftszweig Medien.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.01.2018 weggefallen.