Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BlackRock Capital Investment Corporation; CMP II AIV, L.P.; CMP II Coinvestment L.P.; Beach Point Capital Management LP; SVP Holdings Limited - BWB/Z-3760 | Bundeswettbewerbsbehörde

BlackRock Capital Investment Corporation; CMP II AIV, L.P.; CMP II Coinvestment L.P.; Beach Point Capital Management LP; SVP Holdings Limited

BWB/Z-3760

18.12.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BlackRock Capital Investment Corporation, CMP II AIV, L.P. und CMP II Coinvestment L.P. sowie Beach Point Capital Management LP, alle USA, erwerben jeweils mehr als 25% der Anteile an SVP Holdings Limited, Bermuda. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftszweig Nähmaschinen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.01.2018 weggefallen.

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