Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Oracle Corporation; Aconex Limited
BWB/Z-3759
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Oracle Corporation (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, sämtliche Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Aconex Limited (Australien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung und Vermarktung von Softwarelösungen für die Bauwirtschaft.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.01.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.01.2018 weggefallen.