Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lidl E-Commerce International GmbH & Co. KG; JT Touristik GmbH - BWB/Z-3752 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lidl E-Commerce International GmbH & Co. KG; JT Touristik GmbH

BWB/Z-3752

18.12.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Lidl E-Commerce International GmbH & Co. KG (Neckarsulm, Deutschland) plant, von der insolventen JT Touristik GmbH (Berlin, Deutschland) die zur Fortsetzung des Geschäftsbetriebs der JT Touristik GmbH notwendigen Aktiva zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftszweig Tourismus.

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.01.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.01.2018 weggefallen.

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