Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ardian France SA; SQS Software Ouality Systems AG - BWB/Z-3758 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ardian France SA; SQS Software Ouality Systems AG

BWB/Z-3758

15.12.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ardian France SA (Paris, Frankreich) beabsichtigt, über eine mittelbare Tochtergesellschaft mindestens 75% der Anteile an, und damit alleinige Kontrolle über, SQS Software Ouality Systems AG (Köln, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich IT-Services, insbesondere Software Testing Services.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.01.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.01.2018 weggefallen.

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