Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ProSiebenSat.1 Advertising Platform Solutions GmbH; esome advertising technologies GmbH - BWB/Z-3757 | Bundeswettbewerbsbehörde

ProSiebenSat.1 Advertising Platform Solutions GmbH; esome advertising technologies GmbH

BWB/Z-3757

15.12.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die "ProSiebenSat.1 Advertising Platform Solutions GmbH" (Unterföhring, Deutschland) beabsichtigt, 90% der Anteile an der "esome advertising technologies GmbH" (Hamburg, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Beratung im Zusammenhang mit und Umsetzung von Werbekampagnen mit dem Schwerpunkt Social Media.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.01.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.01.2018 weggefallen.

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