Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Telekom Innovation Pool GmbH; Voltavest GmbH - BWB/Z-3754 | Bundeswettbewerbsbehörde

Telekom Innovation Pool GmbH; Voltavest GmbH

BWB/Z-3754

14.12.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Telekom Innovation Pool GmbH (Deutschland) und Voltavest GmbH (Deutschland) beabsichtigen, ein Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmen 1nce GmbH (Deutschland) zu gründen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Konnektivitätsdienstleistungen für die Kommunikation zwischen Maschinen.

M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.01.2018.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.01.2018 weggefallen.

zurück zur Übersicht