Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ltiviti Group AB; Ullink UK Holdco 1 Limited - BWB/Z-3750 | Bundeswettbewerbsbehörde

ltiviti Group AB; Ullink UK Holdco 1 Limited

BWB/Z-3750

12.12.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ltiviti Group AB (Stockholm, Schweden), ein von Nordic Capital Fund VII (Jersey, Kanalinseln) mehrheitlich kontrolliertes Unternehmen, beabsichtigt den Erwerb von Ullink UK Holdco 1 Limited (Hampton, England). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Lösungen für Finanzmarktteilnehmer.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.01.2018 weggefallen.

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