Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Carl Zeiss Industrielle Messtechnik GmbH; Bosello High Technology Srl - BWB/Z-3749 | Bundeswettbewerbsbehörde

Carl Zeiss Industrielle Messtechnik GmbH; Bosello High Technology Srl

BWB/Z-3749

12.12.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Carl Zeiss Industrielle Messtechnik GmbH (Oberkochen, Deutschland) beabsichtigt, alleinige Kontrolle über Bosello High Technology Srl (Cassano Magnago, Italien) zu erwerben. Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft röntgenbasierte stationäre Systeme zur zerstörungsfreien Prüftechnik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.02.2018 weggefallen.

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