Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Equistone Partners Europe Ltd.; ADCURAM Development Holding GmbH; Bien-Zenker Holding GmbH; Hanse Haus Holding GmbH
BWB/Z-3747
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Geplanter mittelbarer Erwerb der alleinigen Kontrolle an ADCURAM Development Holding GmbH, Bien-Zenker Holding GmbH sowie Hanse Haus Holding GmbH (jeweils München, Deutschland) durch die Equistone Partners Europe Ltd. (London, Vereinigtes Königreich) über von letzterer beratene Fonds. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Fertighäusern.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.01.2018 weggefallen.