Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ergon Capital Partners III SA; svt Beteiligungen GmbH
BWB/Z-3743
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Ergon Capital Partners III SA (Brüssel, Belgien) beabsichtigt, indirekt alleinige Kontrolle über svt Beteiligungen GmbH (Seevetal, Deutschland) und ihre Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und Distribution von Produkten im Bereich baulicher Brandschutz und Schadensanierung.
Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.01.2018 weggefallen.