Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Aron Bidco GmbH; Triton IV LuxCo No. 46 S.à r.l.; AVS Beteiligungs GmbH
BWB/Z-3741
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Aron Bidco GmbH (Deutschland) und Triton IV LuxCo No. 46 S.à r.l. (Luxemburg) beabsichtigen, alle Anteile an und die Kontrolle über AVS Beteiligungs GmbH (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftszweig Verkehrssicherungsdienste und Verkehrssicherungsausstattung.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.12.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2017 weggefallen.