Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Aron Bidco GmbH; Triton IV LuxCo No. 46 S.à r.l.; AVS Beteiligungs GmbH - BWB/Z-3741 | Bundeswettbewerbsbehörde

Aron Bidco GmbH; Triton IV LuxCo No. 46 S.à r.l.; AVS Beteiligungs GmbH

BWB/Z-3741

01.12.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Aron Bidco GmbH (Deutschland) und Triton IV LuxCo No. 46 S.à r.l. (Luxemburg) beabsichtigen, alle Anteile an und die Kontrolle über AVS Beteiligungs GmbH (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftszweig Verkehrssicherungsdienste und Verkehrssicherungsausstattung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.12.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2017 weggefallen.

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