Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Lagardère Travel Retail GmbH; CP Convenience Partner GmbH
BWB/Z-3740
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 50% der Anteile an CP Convenience Partner GmbH (Anif, Österreich) durch Lagardère Travel Retail GmbH (Flughafen-Wien) von Schmitt & Trunk Buch und Presse GmbH & Co. KG (Anif, Österreich). CP Convenience Partner GmbH wird in erster Linie zwei Buchhandlungen am Flughafen Wien, die bislang von Schmitt & Trunk Buch und Presse GmbH & Co. KG geführt wurden, betreiben und ihr Angebot ausbauen. DasZusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftszweig Travel Retail.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.12.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2017 weggefallen.