Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BASF Plant Science GmbH; Biocrates Life Sciences AG; Metanomics Health GmbH - BWB/Z-3739 | Bundeswettbewerbsbehörde

BASF Plant Science GmbH; Biocrates Life Sciences AG; Metanomics Health GmbH

BWB/Z-3739

01.12.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb von 100% der Anteile an der Metanomics Health GmbH (Deutschland) durch die Biocrates Life Sciences AG (Österreich). Veräußerin ist die BASF Plant Science GmbH (Deutschland), die sich im Gegenzug mit ca. 36% der Anteile an der Biocrates Life Sciences AG beteiligen wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftszweig Biotechnologie.

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.12.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2017 weggefallen.

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