Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BASF SE; Bayer AG
BWB/Z-3738
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
BASF SE (Deutschland) beabsichtigt den Erwerb alleiniger Kontrolle über bestimmte Vermögenswerte des Geschäftsbereichs Saatgut und Pflanzenschutz von Bayer AG (Deutschland).
Betroffener Geschäftszweig: A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 07.12.2017 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.