Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Toyota Motor Corporation; Mazda Motor Corporation
BWB/Z-3735
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Toyota Motor Corporation (Aichi, Japan) und Mazda Motor Corporation (Hiroshima, Japan) beabsichtigen, ein Nichtvollfunktionsgemeinschaftsunternehmen unter gemeinsamer Kontrolle zu gründen, welches im Bereich der Produktion von PKWs für die Märkte der USA, Kanadas und Mexikos tätig werden soll. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Automobilindustrie.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2017 weggefallen.