Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Goldman Sachs Group, lnc.; Vector Capital II/III Extensions, L.P.; Corel Corporation; WatchGuard Technologies, Inc.; CB Holdings (U.S.) Corp.; Network Enhanced Telecom, L.L.P.; Afilias Plc - BWB/Z-3734 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Goldman Sachs Group, lnc.; Vector Capital II/III Extensions, L.P.; Corel Corporation; WatchGuard Technologies, Inc.; CB Holdings (U.S.) Corp.; Network Enhanced Telecom, L.L.P.; Afilias Plc

BWB/Z-3734

28.11.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The Goldman Sachs Group, lnc. (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, indirekt bis zu 49,9% der nicht-kontrollierenden Kommanditanteile an Vector Capital II/III Extensions, L.P. (Vereinigte Staaten) zu erwerben, die wiederum Anteile an den Portfoliounternehmen Corel Corporation, WatchGuard Technologies, Inc., CB Holdings (U.S.) Corp., Network Enhanced Telecom, L.L.P. und Afilias Plc von Vector Capital Partners I/III Extension, L.P. erwerben wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Unternehmensanwendungssoftware.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2017 weggefallen.

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