Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG; Spotlight media group GmbH
BWB/Z-3733
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die von Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG (Stuttgart, Deutschland) mitkontrollierte Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG (Hamburg, Deutschland) beabsichtigt, von Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG alle Geschäftsanteile an der Spotlight media group GmbH (Planegg, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftszweig Zeitschriften.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2017 weggefallen.