Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Blitz D17-514 GmbH; Caverion Deutschland GmbH
BWB/Z-3732
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Blitz D17-514 GmbH (Deutschland), eine mittelbare Tochtergesellschaft der STEAG GmbH (Deutschland), beabsichtigt, von der Caverion Deutschland GmbH (München, Deutschland) sämtliche Vermögensgegenstände zu erwerben, die dort zum Geschäftsbereich "Krantz" gehören. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik.
Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2017 weggefallen.