Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Screen Acquisition B.V.; ZND Group B.V.; ZND Holding B.V. - BWB/Z-3729 | Bundeswettbewerbsbehörde

Screen Acquisition B.V.; ZND Group B.V.; ZND Holding B.V.

BWB/Z-3729

23.11.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Screen Acquisition B.V. (Utrecht, Niederlande) beabsichtigt, sämtliche Anteile an (i) ZND Group B.V. (Valkenswaard, Niederlande) - einer neu gegründeten Holdinggesellschaft - sowie deren Tochtergesellschaften und (ii) ZND Holding B.V. (Valkenswaard, Niederlande) sowie deren Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Mobilzäunen / Absperrgittern / Absperrsystemen sowie Drahtprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.12.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.12.2017 weggefallen.

zurück zur Übersicht